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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lorely
24.10.2007, 13:16 Uhr

Wer hat Recht??

Hallo! Ich habe eine Frage, ich bin vor ein paar Tagen von der Polizei angehalten worden, weil ich zu schnell gefahren bin! Der Polizist meinte es würden 40 Euro Strafe und 1 Punkt auf mich zukommen! Jetzt habe ich den Bußgeldbescheid erhalten, die Geldbuße ist aber höher als vom Polizist gesagt! Ist das zulässig??
Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
24.10.2007, 13:24 Uhr

zu: Wer hat Recht??

Das ist zulässig. Der Polizist ist nicht verpflichtet den gesamten Bußgeldkatalog auswendig zu können. Wurdest du geblitzt, oder sind die Polizisten dir hergefahren? Wenn sie dir hinterhergefahren sind und ein Video gemacht haben wird dieses erst später ausgewertet, dadurch kann der Polizist erstmal nur eine ungefähre Angabe der Strafe machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.10.2007, 14:04 Uhr

zu: Wer hat Recht??

Es gibt so einige Polizisten, die sich auf ihrer Baustelle gut, auf der der Bußgeldstelle aber nur wenig auskennen.
Wenn Du uns verrätst, wie hoch Deine Überschreitung war, können wir Dir sagen, ob das Bußgeld gerechtfertigt ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bekennender_fabianer
24.10.2007, 14:56 Uhr

zu: Wer hat Recht??

Bist du noch in der Probezeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
24.10.2007, 17:14 Uhr

zu: Wer hat Recht??

Nicht zu vergessen die Gebühren in Höhe von 25 Euro die dazu kommen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu verzögerter Reaktion

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu riskanter Fahrweise

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen