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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Yoshi08
18.09.2009, 13:46 Uhr
Mit Roller über rot gefahren...
Hallo!
Bin heute morgen zur Schule, hatte es eilig, (ja, ich weiß, das ist keien Begründung) über rot gefahren. So weit ich weiß, ist dort kein stationärer Rotlichtblitzer, aber ich glaube so eine kleine kamera...
deshalb meine Frage:
1) Um ein Rotlichtverstoß nachweisen zu können, muss es doch hell blitzen, also dass müsst eich doch jetzt wissen, so eine Videokamera langt doch da nicht?!
Außerdem müsste es doch dann genau 2x blitzen?!
2) Kann mir überhaupt als Rollerfahrer ein Rotlichtverstoß nachgewiesen werden, wenn nicht einduetung 2 Bilder gemacht werden, also mit so ner Kamera (sind die dafür da, dass die Ampel weiß, da wartet jemand, aber da gibts doch diese schwarzen Striche auf der Fahrbahn?!) geht das doch nicht...
Wahrscheinlich hab ich Glück gehabt, ist auch schon lange nicht mehr so was passiert, eigentlich auch nicht eines Themas würdig, aber die Probezeit macht so einiges würdig zum nachdenken...
Liebe Grüße,
Yoshi08

 Yoshi08
19.09.2009, 11:36 Uhr
zu: Mit Roller über rot gefahren...
Vielen Dank!
Ok, ich versprech´s :)
Ist mir auch schon mindestens nen Jahr nicht mehr so was passiert.
Lg,
Yoshi08
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch erreichen Sie einen günstigen Kraftstoffverbrauch und geringen Schadstoffausstoß?
Durch einen technisch einwandfreien und richtig eingestellten Motor
Durch eine ausgeglichene Fahrweise in niedrigen Drehzahlbereichen
Durch volles Ausfahren der Gänge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf ein Haltverbot,
- das nur für Lkw gilt
- das nur auf dem Seitenstreifen gilt
- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt
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