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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manue1992
21.04.2015, 12:58 Uhr

Handy am Steuer in der Probezeit

Guten Tag,

Ich habe mal eine frage, heute morgen ist bei mir ein brief von der Autobahn Polizei ins haus gflatter da sie mich erwicht hatten mit dem Handy am Steuer,
ich muss dazu sagen es war ein brennendes auto am strassenrand das ich beim vorbeifahren fotografiert hatte.

Jedoch nun zu meinem Problem ich wurde letzte woche Geblitzt ca. 75 kmh 50 erlaubt.

Und nun kam die Handy am Steuer geschichte.

Was droht mir jetzt kann ich da iwas machen das ich drum herum komme?

Gruß Manu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
21.04.2015, 13:12 Uhr

zu: Handy am Steuer in der Probezeit

Ganz ehrlich, meine Meinung dazu;
Wer auf der Autobahn verunfallte Autos (oder auch verletzte Personen) während der Fahrt fotografiert und keine (erste) Hilfe leistet, sollte sich mal gegebenenfalls freiwillig einer MPU stellen, ob er überhaupt als Verkehrsteilenehmer tauglich ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bussgeldengel
03.06.2015, 13:05 Uhr

zu: Handy am Steuer in der Probezeit

Dir droht eine Geldstrafe. Allerdings kann dein "Handy auf der Autobahn" eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen.

Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt bestraft werden.

Dadurch kann es sein, dass sich deine Probezeit verlängert!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103

Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften

Vorfahrtstraße

Kraftfahrstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen