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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Seoman
29.10.2005, 00:26 Uhr

Straßenbahn als "Geisterfahrer"...

Hat jemand so was schon mal gesehen? Ich hatte neulich fast einen Unfall mit einer Straßenbahn.

Auf einer Hauptstraße in Mülheim a. d. Ruhr mit zwei Fahrstreifen für jede Richtung sind Straßenbahnschienen in die Fahrbahn eingelassen. So weit nichts ungewöhnliches. Aber die Gleise für beide Fahrtrichtungen liegen BEIDE auf den Fahrstreifen stadtauswärts! D.h. auf dem linken der beiden Fahrstreifen kann einem jederzeit eine Straßenbahn AUF DER EIGENEN SPUR entgegenkommen!!

Ich hab das erst gar nicht registriert, dass die Gleise so liegen, dass mir links was entgegenkommen kann. Und als ich dann hinter einem LKW ausgeschert bin, hat's fast gerumst. Wer denkt sich denn so einen Müll aus? Sind die Verkehrsplaner (oder wer immer das zu verantworten hat) nur in Mülheim so durchgeknallt oder kennt das jemand auch von anderswo?

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29.10.2005, 11:46 Uhr

zu: Straßenbahn als "Geisterfahrer"...

In Frankfurt (Oder) ist es auf einer Fahrbahn mit zwei Gleiskörpern so eng, das man mit einem Transporter auf den Gehweg ausweichen muß um einen Unfall zu vermeiden!!!

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29.10.2005, 23:53 Uhr

zu: Straßenbahn als "Geisterfahrer"...

Bin die strecke nur einmal gefahren. Kann natürlich sein, dass ich ein schild übersehen habe. Ich fuhr ja wie gesagt hinter einem LKW. Aber selbst mit Hinweis bleibt es hochgefährlich.

Es war die Straße Richtung Duisburg (geht da glaube ich auch Richtung Duisburger Zoo).

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?

Die Zeichen des Polizeibeamten

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

Die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben