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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern modux
17.10.2006, 20:22 Uhr

ausländisches hoheitszeichen am auto verboten ?

Hallo community,


bisjetzt war ich ein stiller mitleser eures forums aber es ist jetzt an der zeit meine erste frage an euch richten ;) ...

ist es tatsächlich verboten ein ausländisches hoheitszeichen ( zb. das von österreich oder ungarn ) als aufkleber unter dem kennzeichen eines autos anzubringen ?

ich meine damit die aufkleber, auf denen die internationale kennung eines landes zu erkennen ist.

grüßle,
modux

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.10.2006, 20:46 Uhr

zu: ausländisches hoheitszeichen am auto verboten ?

Ja, ist es. Soweit ich weiß, ist dieser Tatbestand aber nur mit einem Verwarngeld belegt. Ich such den nachher mal raus, wenn ich gerade dabei bin, und falls dem doch nicht so sein sollte, melde ich mich :)

Willkommen im Forum, bleibe dabei und ergänze unsere Gruppe :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.10.2006, 22:46 Uhr

zu: ausländisches hoheitszeichen am auto verboten ?

ist verboten (durban sucht den "preis") .
erlaubt ist aber alles, was nicht der vorgeschriebenen form (oval, weiss, schwarze schrift, bestimmt grösse)entspricht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.10.2006, 23:46 Uhr

zu: ausländisches hoheitszeichen am auto verboten ?

so, gefunden, 10 Euro Verwarngeld
:)
Schönen Abend!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B

Auf schnellen Gegenverkehr, der die Kurve schneiden wird

Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt

Auf Wildwechsel hinter der Kurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Vor Bordsteinabsenkungen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird