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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern LordChaos
22.03.2006, 18:00 Uhr

Unfall beim Rückwärts ausparken - Teilschuld?

Moin,

Mir ist am Wochende folgendes passiert:

Bei der Parkplatsuche schaute ich nach links und hörte im selben Moment meine Beifahrerin "Achtung" rufen, da von rechts ein rückwärts ausparkendes Fahrzeug kam, das ich bis dahin nicht gesehen hatte. Da war es leider schon zu spät. Obwohl ich garantiert nur Schrittgeschwindigkeit gefahren bin, kam ich erst hinter dem anderen Auto zum stehen und im gleichen Moment fuhr mir die Dame in meinen Kotflügel.

Nun habe ich mich ein wenig im Internet umgeschaut und gelesen, dass der Unfallgegner im Prinzip Schuld ist, da er beim rückwärts ausparken sich so zu verhalten hat, dass er den Verkehr nicht gefährdet und selbst wenn er durch andere Autos nichts sieht, einen Einweiser hätte stellen sollen.

Klar habe ich nicht aufgepasst, aber trifft mich eine Teilschuld?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
22.03.2006, 18:30 Uhr

zu: Unfall beim Rückwärts ausparken - Teilschuld?

Bist du auf der Straße gefahren oder hat sich das auf einem Parkplatz abgespielt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
22.03.2006, 18:57 Uhr

zu: Unfall beim Rückwärts ausparken - Teilschuld?

"...erst hinter dem anderen Auto zum stehen"

Also standest du hinter dem Auto und sie ist dir rückwärts rein, dein Auto stand = > keine Schuld für dich.
So sehe ich das.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden