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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TooSmart
23.06.2006, 19:58 Uhr

Bitte beantworten!!

Hallo! Passt vielleicht nicht hier her, aber nachdem ich jetzt schon den ganzen tag im netz und in anderen foren gesucht habe, stell ich dann mal hier meine frage: wenn ich das auto einer anderen person ummelden will auf meinen namen und die schilder übernehmen will,da die person im selben kreis wohnt, muss ich dann die alten schilder,die ja eigentlich nicht "alt" sind, da ich sie ja nicht entwerten lassen will, mitbringen zur zulassungstelle? bei den zulassungsstellen-pages steht immer man muss die alten mitbringen, aber der fall einer schildübernahme ist nicht aufgelistet.
Schonmal Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
23.06.2006, 21:39 Uhr

zu: Bitte beantworten!!

Also bei meiner Zulassungsstelle (München-Land) steht auf der Homepage dass man die Schilder nicht braucht, wenn man im gleichen Kreis wohnt und das Kennzeichen behalten will.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

In Einbahnstraßen

Wo rechts das Parken verboten ist

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen