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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.07.2006, 10:51 Uhr

zu: Anhänger Klasse B

Beim Anhänger a) wäre die zulässige Gesamtmasse des Zuges (= z.G. Pkw + z.G. Anhänger) 3600 kg. Eine der notwendigen Voraussetzungen bei Klasse B ist aber, dass die z.G. des Zuges nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coolsmaus
20.07.2006, 10:59 Uhr

zu: Anhänger Klasse B

1. die beiden z.G. (zulässige Gesamtmasse) von beiden Fahrzeugen darf 3500 kg. NICHT überschreiten.

2. das z.G. des Anhängers muss kleiner sein, als die Leermasse des Zugfahrzeuges (Auto)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Wovon hängt der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab?

Von der Geschwindigkeit

Von den Sichtverhältnissen

Von der Fahrbahnbeschaffenheit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013

Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen

Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren

Sie dürfen in diese Straße einfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B

Personen überqueren vor dem Bus die Straße

Der Bus fährt plötzlich rückwärts

Personen rennen von links über die Straße, um den Bus zu erreichen